An Ihrem Fahrzeug ist ein Unfallschaden eingetreten?

Rufen Sie uns für Informationen / Terminabsprachen zur Begutachtung unter 0351/4164225 oder der Hotline 0172/3484825 an, bzw. füllen Sie kurz das nachfolgende Formular aus!

Achtung!

Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos, wenn Ihr Unfallgegener die alleinige Schuld am Unfall trägt! Unser Gutachten dient Ihrer Beweissicherung und ist zur vollständigen Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung unerläßlich !
Terminabsprache für Schadensgutachten

Hiermit bitte ich das o.a. Sachverständigenbüro um schnellstmögliche Terminabsprache zur umgehenden Besichtigung meines beschädigten Fahrzeuges:
Hersteller
(z.B. VW):

Fzg.-typ
(z.B. Golf):

Anrede: Herr Frau Firma
Name: Straße:
Postleitzahl: Wohnort:
E-Mail: Telefon-Nr.:
Sonstige Bemerkungen
(z.B. Terminwunsch):
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen!

Wichtige Information:

Sicherlich stellt auch die Werkstattrechnung nach erfolgter Reparatur (sofern kein Totalschaden vorliegt) einen Nachweis über die Schadenshöhe dar. Jedoch ist damit noch kein Beweis erbracht, daß diese Reparatur in dem Umfang nötig war und daß nur Schäden aus dem betreffenden Unfallgeschehen behoben worden sind. Dies gibt der regulierenden Versicherung einen idealen Ansatzpunkt, die Begleichung der Rechnung vollkommen oder teilweise abzulehnen, woraufhin die Werkstatt an ihren jeweiligen Auftraggeber (und das sind Sie!) herantritt.


Wer stellt bereits im Vorfeld der Reparatur verbindlich fest, ob evtl. Totalschaden eingetreten ist?

Wer ermittelt den Nutzungsausfall, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert oder Restwert für Ihr Fahrzeug?

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht einer unabhängigen Beweissicherung! Sie haben nach einem Haftpflichtschaden freie Gutachterwahl!

Warum sollte kein Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragt werden?
Wenn die Versicherung selbst die Höhe des zu regulierenden Schadens bestimmen kann, wird die Entschädigung wohl in jedem Fall so gering wie möglich und nicht so hoch wie erforderlich ausfallen!

Noch mehr Informationen dazu:

Versicherungs-Tricks!
Schadensgutachten? Warum?
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