Die Versicherung des Unfallgegners erweckt oft den Eindruck, dass sie Ihr Partner bei der Schadensabwicklung ist und Ihnen mit nettem Service die Schadensabwicklung erleichtert. Falsch!
Die Versicherung ist Ihr Gegner und deren erstklassig geschulte Mitarbeiter sollen Ihre berechtigten Ansprüche weitestgehend abwehren!
Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn:
- der Unfall in Deutschland, aber mit ausländischem Fahrzeug erfolgte,
- der Unfall im Ausland erfolgte,
- der Unfallgegner Unfallflucht begeht,
- der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss steht,
- der Unfallgegner über die Schuldfrage diskutiert,
- das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert ist,
- ein Unfall mit Personenschaden vorliegt,
- ein Unfall mit Beteiligung eines Fahrradfahrers oder Fußgängers vorliegt,
- ein Unfall mit Firmenfahrzeugen, Behördenfahrzeugen, Sonderrechtsfahrzeugen und Militärfahrzeugen vorliegt.
Bei strittigen Fällen ist die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte erforderlich. Diese Akteneinsichtnahme erhält der Geschädigte nicht persönlich, sondern nur der von ihm beauftragte Rechtsanwalt.
Falls tatsächlich eine Schuldverteilung vorzunehmen ist, prüft der Rechtsanwalt, ob der Restschaden über Ihre Vollkaskoversicherung abgerechnet werden kann. Ein in Unfallsachen versierter Rechtsanwalt ist dabei in der Lage, die Schadenabwicklung so durchzuführen, dass beispielsweise die Selbstbeteiligung, die in der Vollkaskoversicherung regelmäßig vereinbart wird, nicht anfällt oder weitere Schadenpositionen, wie z. B. die Wertminderung oder die Sachverständigengebühren trotz einer Mithaftung zu 100 % erstattet werden.
Aber auch bei eindeutiger Schuldfrage empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalts von Anfang an einzuschalten. Die Versicherungen bestreiten zunehmend die Höhe einzelner Schadenspositionen. Der Anwalt kontrolliert, dass keine unberechtigten Abzüge vorgenommen werden. Zudem berät der Rechtsanwalt den Geschädigten über den gesamten Verlauf der Schadensabwicklung.
Wir arbeiten seit Jahren im Großraum Dresden mit hervorragenden Rechtsanwälten zusammen.
Auf Grund unser guten Erfahrungen bei dieser Zusammenarbeit empfehlen wir Ihnen nachstehende Anwälte bzw. Kanzleien:
RA Spank
RA Lempe
RA Mosig
Kanzlei Hümmerich & Bischoff, RA Thomas Kinschewski
RA Nitsche
Kanzlei Kummerlöw