Wenn es einmal gekracht hat, war natürlich immer der
andere schuld! Dieser behauptet wiederum das Gegenteil. Und schon nehmen
langandauernde Streitgespräche Ihren Lauf, die nicht selten erst bei
Gericht ein (unrühmliches) Ende finden.
Fotos klären die Schuldfrage, wenn Sie richtig aufgenommen
worden sind! Streitet der Schädiger später
seine Schuld ab, hat er keine Chance! Sie sind deshalb ein wichtiges Beweismittel. Und so
wird's gemacht:
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Nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß
fotografieren.
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Der Unfallort muß weiträumig und übersichtsartig von mehreren
Seiten aufgenommen werden, wobei auf Bezugspunkte (Straßenmarkierungen,
Schilder, usw.) geachtet werden muß.
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Die beschädigten Fahrzeuge selbst müssen zuerst diagonal von
vorn und hinten aufgenommen werden, so daß pro Foto jeweils zwei
Fahrzeugseiten sichtbar werden.
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Die Unfallstelle (beteiligte Fahrzeuge in Endstellung) muß in Nahaufnahme
festgehalten werden.
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Weiterhin müssen Detailfotos der beschädigten Fahrzeugpartien
aufgenommen werden.
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Auf kleine Beschädigungen (Haarrisse, abgebrochene Befestigungsnasen,...)
sollte im Foto z.B. mit einem Stift hingewiesen werden.
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Eindellungen sollten - jeweils in Objekthöhe - einmal frontal und
einmal in spitzem Winkel aufgenommen werden.
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Fahrzeuge erst vom Unfallort entfernen, wenn Endstandorte z.B. mit Kreide
(Unfallset!) gekennzeichnet sind. Dabei sollte Sie auf das Vorhandensein
von Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritten, Splittern usw. achten.
Selbstverständlich
können Sie die Beweis- / Spurensicherung auch Ihrem Kfz.-Sachverständigen
überlassen. Sie erreichen uns jederzeit über: Tel. 0351- 42 669 44 oder 0172/3726701
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Es empfiehlt sich, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen,
In unserem Download-Bereich können Sie sich schnell das entsprechende Dokument herunterladen. Oder schicken Sie uns eine eMail.
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Sind die Daten des Unfallgegners nicht feststellbar, Polizei hinzuziehen!
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Bei umfangreicheren Blechschäden sollte und bei Personenschäden
muß die Polizei verständigt werden.
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Daten der Zeugen (Adresse und kurze Bemerkungen) aufnehmen - wichtig!
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Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit können Sie bei einem
Haftpflichtschaden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Lasten der gegnerischen
Versicherung einen Abschleppdienst anfordern.
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Bei einem Kaskoschaden werden die Abschleppkosten über Ihren Schutzbrief
abgerechnet.
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Zur Beweissicherung sollten Sie umgehend einen Sachverständigen aufsuchen
bzw. informieren. Unter Tel. 0351/42 669 44 oder
0172/3726701 sind wir für Sie rund um
die Uhr erreichbar und kommen an jeden von Ihnen gwünschten
Ort im Großraum Dresden!!
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Die Klärung der Schuldfrage (erfolgt nicht durch Polizei!) ist nicht
immer bereits am Unfallort zweifelsfrei durchführbar. Informieren
Sie in solchen Fällen bzw. wenn die gegnerische Versicherung Probleme
bei der Regulierung bereitet sofort Ihren Rechtsanwalt.
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Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres
Vertrauens mit der Reparatur.
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