Alle Positionen werden selbstverständlich im Rahmen einer Gutachtenerstellung mit berücksichtigt. In Sonderfällen kann jedoch auch die einzelne
Erfassung bzw. Berechnung erforderlich werden.
So berechnen wir die erforderlichen Reparaturkosten natürlich nicht nur bei Unfallschäden sondern auch bei technischen Ausfällen, Aggregateschäden o.ä.
Viele Geschädigte begehen immer noch den Fehler, ihre eigenen Schadensersatzansprüche von Vertretern der gegenerischen Versicherung festlegen zu lassen.
Hierbei wird dann oft die Berechnung einer Wertminderung oder die Angabe des Nutzungsausfalles "vergessen".
Vermeiden Sie diesen Fehler und rufen Sie gleich bei uns an:
Tel.: 0351/42 669 44
Funk: 0172/3726701
Falls Sie z.B. Ihr defektes Fahrzeug verkaufen möchten, ermitteln wir für Sie über gängige Internetbörsen und regionale Anbieter verbindliche Restwertangebote und stellen den Kontakt zu potentiellen Aufkäufern her.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Kostenvoranschlag
Schadensgutachten bei Unfallschäden