Sachverständigenbüro Olbrich



KFZ-Versicherung - Angebote und Kündigung

Allgemeine Informationen

Keine Versicherung glänzt in allen Bereichen, deshalb ist ein Vergleich zugleich notwendig und aufwendig. Eine Faustregel gilt allerdings grundsätzlich: Je mehr Sonderrabatte der Versicherer anbietet, desto teurer sind in der Regel seine Standardtarife. Das hat seinen Grund: Das Unternehmen muss sich trotz der Rabatte tragen. Also zahlen die Autofahrer ohne Rabatte das zusätzlich, was die Rabatt-Fahrer sparen.

Für Sie als Versicherungsnehmer bestehen verschiedene Möglichkeiten, Ihre derzeitige KFZ-Versicherung zu kündigen:

Kündigung zum Jahresende (30. November)

Mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Versicherungsgesellschaft zu kündigen. Das bedeutet, Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. November des Jahres bis 14 Uhr bei der Versicherung vorliegen. Am Besten, Sie senden Ihr Schreiben mit Einscheiben + Rückschein, damit Sie im Zweifelsfall die fristgerechte Zustellung nachweisen können.

Recht zur Kündigung bei Beitragserhöhung

Zur Verteuerung der Versicherung kann es durch allgemeine Erhöhungen kommen oder Sie werden in der Typ-/Regionalklasse Ihres Fahrzeuges anders eingestuft. Wenn es zu einer Erhöhung Ihrer Beiträge in der Haftpflicht- und Kasko-Versicherung kommen sollte, wird Ihnen ein ausserordentliches Recht zur Kündigung eingeräumt. Beachten Sie bitte die folgenden Möglichkeiten in der Praxis:

Ihre Versicherungsgesellschaft informiert Sie schriftlich über die Erhöhung

Sie werden informiert und die neuen Prämien sind bereits gültig. Dann können mit sofortiger Wirkung kündigen. Halten Sie aber unbedingt die Frist von 4 Wochen ein, denn danach ist es zu spät.
Ihre Versicherung hat Ihnen die Informationen bereits vor dem Zeitpunkt der Erhöhung die neuen Tarife mitgeteilt, dann können Sie frühesten zum 1. Tag ab Beginn der neuen Prämien aus dem Vertrag aussteigen.

Bei Fahrzeugwechsel

Sie haben Ihr Auto verkauft oder auch in ein anderes umgetauscht. In diesem Falle kommt es auf jeden Fall zur Auflösung des Versicherungsvertrages. Ihr neues Fahrzeug können Sie bei jeder beliebigen Gesellschaft versichern.

Kündigung nach Unfallschaden

Nach einem Unfallschaden steht Ihnen ein Sonderkündigunggsrecht zu.
Wichtige Hinweise zur Kündigung:

Welche Form muss meine Kündigung haben?

Für Ihre Kündigung reicht ein formloses Schreiben. Das bedeutet, dass auch eine handgeschriebene Mitteilung ausreichend ist. Sinnvoll ist es, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Versicherung abzusenden. Beachten Sie bitte die Zustellzeiten.
Wenn Sie von der Option zur Beendigung der Versicherung Gebrauch machen, muss Ihre formlose schriftliche Kündigung bis spätestens 30. November 24 Uhr bei Ihrer Gesellschaft sein. Der Poststempel gilt nicht als Zustellungsnachweis.

Enstehen Nachteile nach einer Kündigung?

Die genauen Versicherungs-Tarife und Änderungen werden erfahrungsgemäss erst Ende Dezember bekannt gegeben. Da in den meisten Fällen die Prämien allgemein erhöht werden und nicht aufgrund einer Änderung Ihrer Typ-/Fahrzeugklasse, ist es allerdings für eine Kündigung zu spät. Also müssen Sie auch ohne Kenntnis der neuen Tarife bis zum 30.11. des Jahres Ihrer Gesellschaft kündigen, um die Frist nicht zu versäumen.
Sie haben bis zum 31.12. dass Recht auf Rücknahme Ihrer Kündigung. Versichert Ihr momentaner Partner weiter preiswert, können Sie auch weiterhin dort Kasko und Haftpflicht anmelden. Es stehen Ihnen die gleichen Rechte wie vor der Kündigung zu und die Versicherung darf nicht Ihrerseits aus diesem Grund kündigen, oder Sie in andere Typ-/Regionalklassen einstufen bzw. Ihre Einstufung zur Schadensfreiheitsklasse.
Beachten Sie bitte, dass Ihr derzeitiger Anbieter auch nach der Änderung der Prämien ein günstiges Angebot haben kann. Beachten Sie bei der Kaskoversicherung: Hier müssen die Versicherer nicht Antrag annehmen, speziell bei Kunden mit häufigen Kasko-Schäden gehen das Risiko ein, nach der Kündigung keinen neuen Kasko-Vertrag zu bekommen.

Rufen Sie uns einfach an, wenn wir Ihnen dazu weiterhelfen können!

Tel.: 0351/42 669 44
Funk: 0172/3726701

Weitere Informationen und unschlagbare Versicherungsangebote erhalten Sie hier:

Generalagentur Jan Rochel